Josef Deuringer 2024-02-22T08:51:28+01:00

Kontakt

Telefon: 0821/90630-44
Fax: 0821/90630-30
E-Mail: deuringer@meidert-kollegen.de

Josef Deuringer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Agrarrecht

Geboren 1959 in Bobingen
Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg
Studien in Wirtschafts- und Agrarwissenschaften in München-Freising

Rechtsanwalt Josef Deuringer vertritt vorwiegend Landwirte, Immobilienbesitzer, landwirtschaftsnahe Unternehmen und Verbände. Er ist selbst Landwirt und spezialisiert auf Agrar-, Grundstücks-, Enteignungs-, landwirtschaftliches Sondererb- und Familienrecht sowie auf Fragen der Hofübergabe und dergleichen. Er ist empfohlener Berater des Instituts für Erbrecht.

Mitgliedschaften/Referententätigkeiten

  • Referententätigkeit für landwirtschaftliche Institutionen
  • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht
  • Mitglied des Bayerischen Bauernverbandes
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Mitglied des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied im Sachverständigen-Kuratorium SVK
  • Empfohlener Berater des Instituts für Erbrecht
  • Gesellschafter der Beratungs- und Informationsvermittlungs-
    gesellschaft Agrar mbH
  • Mitglied des Fachausschusses für Agrarrecht bei der Rechtsanwaltskammer München
  • Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule München

Rechtsbereiche

Artikel

Erbrecht insbesondere Sondererbrecht und Hofübergabe

Im landwirtschaftlichen Sondererbrecht geht es in erster Linie um die Gestaltung von Hofübergabeverträgen, Testamenten oder sonstigen erbrechtlichen Regelungen. Dabei gilt es Konflikte der Generationen untereinander oder aber mit weichenden Geschwistern durch sinnvolle Gestaltungen zu vermeiden.

Gerade das Pflichtteilsrecht hat dabei besondere Bedeutung, da hier das sog. „Ertragswertprivileg“ für landwirtschaftliche Betriebe im Streit steht. Damit der Betrieb nicht im Erbfall durch Pflichtteilsansprüche weichender Geschwister „ausblutet“, ist er unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung von Ansprüchen nur mit dem Ertragswert anzusetzen. Dieser ist im Regelfall viel geringer als der tatsächliche Wert. Dieser Schutz wird aber nicht jedem Hof gewährt. Die Voraussetzungen dieses Ertragswertprivilegs und die Berechnung des Ertragswerts sind häufig streitbefangen und Gegenstand vieler Auseinandersetzungen.

Auch bei Scheidungen kommt unter bestimmten Bedingungen für die Bewertung des Zugewinnausgleichs unter den Eheleuten der Ertragswert zur Anwendung.

Eine Besonderheit stellt das sog. Hofzuweisungsverfahren dar, durch das – bei der Entstehung einer Erbengemeinschaft – der landwirtschaftliche Betrieb durch einen der Miterben übernommen werden kann. Mit diesem vielfach unbekannten Verfahren wollte der Gesetzgeber die Zerschlagung von leistungsfähigen Betrieben durch Teilungsversteigerung in einer Erbengemeinschaft verhindern.

Jahrelang auf dem Betrieb mitgearbeitet für ein „Butterbrot“, dann im Streit gegangen, nun vor dem Nichts. Dieses Schicksal erlebt mancher enttäuschte Hofübernehmer, manche/r Verlobte/r und nicht selten auch der Ehepartner. Damit wenigstens finanziell nicht alles umsonst war, billigt die Rechtsprechung den Enttäuschten mitunter Ansprüche zu.

Aber auch bei vollzogener Hofübergabe kommt es nicht selten zu Konflikten um die sich aus dem Hofübergabevertrag ergebenden Rechte und Pflichten, wie z.B. Wohnrechte, Pflegeverpflichtungen, Leibrentenzahlungen, Austragsleistungen, Rückforderungsansprüchen und vieles mehr.

Enteignung

Der Schutz ihres Eigentums ist für Landwirte häufig von existenzieller Bedeutung. Dies gilt insbesondere, wenn sie von Maßnahmen betroffen werden durch die ihre Grundstücke, sei es nun als Eigentümer oder Pächter, durch Dritte beansprucht werden. Das ist in vielfältigster Weise, sei es nun durch Straßenbau, Leitungsverlegung, Überspannung, Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten, Ausgleichsflächen, naturschutzrechtliche Anordnungen etc. möglich. Hier gilt es von Anfang an seine Rechte geltend zu machen. Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren schaffen häufig eine Drohkulisse durch die man sich allerdings nicht einschüchtern lassen muss, wenn man um seine Rechte weiß. Zentrale Themen sind hier die Frage der Existenzgefährdung, des Ersatzlandanspruchs, der Restbetriebsbelastung und vieles mehr. Die Kenntnis um die vielfältigen Entschädigungspositionen, wie z.B. An- und Durchschneidungsentschädigung, Mehrwegentschädigung, Hofnähezuschlag, Ausgleich des Arrondierungsverlustes, verhelfen, ebenso wie die Kenntnis um die richtige Bodenwertermittlung, zu einem – wenn die Maßnahmen unvermeidlich ist – erträglichen Ergebnis zu gelangen.

Auch die Ausübung von Vorkaufsrechten an Grundstücken durch Staat und Kommunen, wie auch die Durchführung von Unternehmensflurbereinigungsverfahren werden von manchen Betroffenen als Enteignung empfunden.

Flurbereinigung

Ein Flurbereinigungsverfahren ist eine Chance zur Verbesserung wie auch eine Belastung gleichermaßen. Den Besitzstand im Verfahren zu verbessern oder zumindest zu wahren, beschäftigt Landwirte häufig über Jahre hinweg. Am Ende steht ein Flurbereinigungsplan durch den die Rechtsverhältnisse neu geordnet werden. Bis dahin gilt es vielfältige Besonderheiten insbesondere bei der Landabfindung, wie auch verfahrensrechtlicher Art (z.B. Zuständigkeit des Spruchausschusses) zu beachten.

Baurecht

Die Verschaffung von Baurecht ist für viele Betriebe von genauso großer Bedeutung wie auch die Abwehr von heranrückender Bebauung bei drohenden Nachbarkonflikten. Gerade die Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben im Außenbereich führt zu Konflikten mit den Baugenehmigungsbehörden. Besonderes Augenmerk gilt Tierhaltungsanlagen oder Biogasanlagen, wenn damit Geruchsimmissionen verbunden sind. Hier spielen Fragen der Geruchsbeurteilung, wie auch besondere Verfahrensarten z.B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine erhebliche Rolle.

In der Ortslage geht es häufig um die Möglichkeiten der Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäudesubstanz und der damit einhergehenden vielfältigen nicht nur baurechtlichen Fragen.

Der Bedarf an neuen Baulandflächen wird meist an landwirtschaftlichen Grundstücken gestillt. Hier gilt es die eigene Rechtsposition bei einer Baulandausweisung durch entsprechende vertragliche Regelungen bis hin zu städtebaulichen Verträgen zu wahren.

Grundstücksrechte

Grundstücksverträge richtig zu gestalten, ist zunächst Aufgabe der Notare. Der Anwalt begleitet dies jedoch mit seinen Erfahrungen aus einer Vielzahl von Streitigkeiten bei denen bestimmte Gestaltungen zu Problemen geführt haben. Streitigkeiten aus Grundstücksverträgen haben schon wegen der damit einhergehenden Wertigkeiten eine große Bedeutung. Verschiedenste Grundstücksrechte, wie Wegerechte, altrechtliche Dienstbarkeiten, Baubeschränkungen, Grundschulden, Hypotheken etc. sind zu beachten, um daraus ergebende Rechte durchzusetzen oder abzuwehren.

Das allgemeine Interesse an Immobilien führt auch zunehmend zu Streitigkeiten bei Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Nicht-Landwirte, sei es infolge der Versagung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder der Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz.

Nachbarrechte

Kaum ein anderer Berufsstand ist so von Nachbarkonflikten bedroht, wie der des Landwirts. Schon aufgrund der Vielzahl von Grundstücken und Gegebenheiten können sich nachbarrechtliche Konflikte aus allen Lebenslagen sowohl rund um die Hofstelle als auch in der Feldflur ergeben. Die Bandbreite geht von der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln über Abschwemmungen aus Hanglagen bis hin zu Zaunabständen und vielem mehr (Vergleiche dazu auch Deuringer/Drexel, Nachbarrecht für Landwirte, BLV-Verlag).

Vermarktung und Produktionsmittel

Ein Landwirt schließt täglich eine Vielzahl von Verträgen, sei es dass er erzeugte Produkte verkauft oder Produktionsmittel einkauft. Hier gelten teilweise hoch komplizierte Sonderregelungen, wie z.B. die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel oder die sog. Berliner Vereinbarungen für den Kartoffelhandel. Hinzu kommen Fragen der Gewährleistung wie auch der Produkthaftung. Schon lange gilt nicht mehr der Handschlag, sondern das Kleingedruckte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt für alle betrieblichen Verträge einschließlich jedweder Art von Finanzierungsverträgen etc.

In Feld und Flur 

Konflikte in Feld und Flur bereiten nicht nur verschobene Grenzsteine, Weidefrevel und dergleichen, sondern zunehmend die Inanspruchnahme von Feld und Wald durch die Freizeitnutzung anderer sei es nun Reiter, Mountainbiker oder ähnlichem.

Subvention 

Staatliche Ausgleichszahlungen beeinflussen das Betriebsergebnis ganz entscheidend. Fehler bei der Antragstellung, aber auch bei Beachtung der Auflagen (Cross-Compliance-Vorgaben) können zum Verlust bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung wegen Subventionsbetrug führen. Sich im Dschungel der Förderrichtlinien zurechtzufinden ist nicht immer einfach.

Maschinenring

Die Maschinenringe als Selbsthilfeeinrichtung der Landwirtschaft bieten vielfältigste Vorteile. Sie gewährleisten nicht nur den effizienten Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen wie auch von Arbeitskräften in der Form der Nachbarschaftshilfe. Zugleich sind sie eine Plattform für lukrative Zuerwerbsmöglichkeiten. Wir beraten das Kuratorium der Bayerischen Maschinenringe e.V. sowie eine Vielzahl von Maschinenringen seit Jahrzehnten.

Kooperationen

Kooperationen unter Landwirten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nicht nur die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Familienmitgliedern, sondern auch weitergehende Kooperationen durch Zusammenschluss verschiedener Betriebe bedürfen umfangreicher Regelungen. Wenn Konflikte eintreten, gilt es auf der Basis der getroffenen Vereinbarungen die Auseinandersetzung der Gesellschaft zu begleiten.

Pacht

Mehr als 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind verpachtet. Pachtverhältnisse sind für viele landwirtschaftliche Betriebe die Grundlage ihrer weiteren Entwicklung. Umso erstaunlicher ist es, dass viele Pachtverträge nur mündlich oder in Unkenntnis der pachtrechtlichen Besonderheiten abgeschlossen werden. Das Pachtrecht birgt eine Vielzahl von Stolpersteinen deren Nichtbeachtung zum Verlust von Pachtflächen oder sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen aus den Pachtverträgen führen können. Wegen der Besonderheiten im Landpachtrecht ist hier die Sonderzuständigkeit des Amtsgerichts als Landwirtschaftsgericht gegeben.

Ehe und Familie

Auch in ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehungen sind rechtliche Regeln zu beachten. Eheverträge schaffen Klarheit für die wirtschaftlichen Verhältnisse während der Ehe, aber auch für den Trennungsfall. Gerade im Bereich des Zugewinnausgleichs sind landwirtschaftliche Besonderheiten zu beachten. Nicht minderschwierig ist die Auseinandersetzung einer, gerade in landwirtschaftlichen Familien noch häufig anzutreffenden, Gütergemeinschaft. Auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft verlangt sinnvolle Regelungen zum Schutz vor Enttäuschungen, wenn die Beziehung in die Brüche geht.

Veröffentlichungen

  • Rechtliche Tücken bei PV-Freiflächenanlagen, BLW 7 vom 16.02.2024
  • Klauseln für langfristige Verträge, BLW 11 vom 17.03.2023
  • Schutz vor Geldentwertung?, BLW 11 vom 17.03.2023
  • Wenn die Zufahrt fehlt, BLW 5 vom 03.02.2023
  • Auflösung der Gemeinschaft, BLW 42 vom 21.10.2022
  • Plötzlich Hoferbe, aber nicht alleine, BLW 40 vom 07.10.2022
  • Hand in Hand zusammenarbeiten (DLG-Mitteilungen 5/2021, S. 18ff.)
  • Steuerfallen im Erbbaurecht BLW 18 vom 01.05.2020
  • Baugrund auf Zeit vergeben BLW 17 vom 24.04.2020
  • Pachtvertrag Rechte, Pflichten und Unterschiede zur Miete ImmoWelt vom 22.02.2018
  • So wahren Sie Ihre Rechte.pdf (DLG-Mitteilungen 12/2017, S. 20 ff.)
  • Arbeiten an Einheimische vergeben (dlz agrarmagazin, 01/2013, S. 126)
  • Rückgabe korrekt abwickeln (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 16.11.2012, S. 26f.)
  • Verträge enden mit Zeitablauf (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 02.11.2012, S. 38f.)
  • Das 1 x 1 des Grundbuchs (top agrar, 11/2011, S. 46f.)
  • Das Hofzuweisungsverfahren (Wertermittlungsforum, 3/2011, S. 106ff.)
  • 3000 Wiegescheine gefälscht (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 26.11.2010)
  • Wohnrecht: Ärger vermeiden. Tipps zur Gestaltung des Notarvertrages bei der Hofübergabe (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 26.02.2010)
  • Jahrelang umsonst gearbeitet – Hofübergabe: Rechtsansprüche enttäuschter Hoferben (dlz-Agrarmagazin, 9/2009)
  • Boden landet im Graben – Abschwemmung nach schwerem Gewitter: Haftet der Landwirt? (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 17.07.2009)
  • Ansprüche für unentgeltliche Arbeitsleistung nach unterbliebener Hofübergabe (HLBS Report, 4/2009)
  • CMA-Gelder in Rechnung stellen! (dlz-Agrarmagazin, 3/2009)
  • Waffengleichheit für Grundstückseigentümer. Wer vor Gericht siegt, bekommt auch die Gutachterkosten erstattet (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 23.01.2009)
  • Umweg nur gegen Entschädigung – Gemeinde beschließt Flurbereinigungsweg zu verlegen / Landwirt klagt (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 07.11.2008)
  • Gericht teilt Landwirt Beihilfe zu (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 24.10.2008)
  • Zahlungsansprüche für Betriebsinhaber in besonderer Lage auch ohne förmlichen Plan. Verwaltungsgericht Augsburg stärkt die Position der Landwirte (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 8/2008)
  • Das Kleingedruckte entscheidet – Tipps für den Getreideverkauf (dlz-Agrarmagazin, 7/2008)
  • Falschangabe im AFP-Antrag – Darf die Agrarverwaltung die gesamte Förderung zurückverlangen? (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 06.06.2008)
  • Maschinenkauf – Worauf Landwirte achten sollten (MR aktuell, 3/2008)
  • Die enttäuschte Ehefrau – Welche Ansprüche bestehen bei Scheitern einer Beziehung? (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 08.02.2008)
  • Maschine nicht rechtzeitig geliefert (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 1/2008)
  • Pachtverträge – Was man alles falsch machen kann (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 8/2007)
  • Wann der Kontrakt erfüllt ist (dlz-Agrarmagazin, 3/2007)
  • Landwirtschaft und Erbrecht – Welche Besonderheiten gelten wo und wann? (Deutsche Erbrechtszeitschrift, 3/2006)
  • Kommunalarbeiten – Ein Standbein für landwirtschaftliche Betriebe (Kommunaltechnik Praxis, 1/2006)
  • Saatgut – Gewährleistung ade? (dlz-Agrarmagazin, 1/2006)
  • Dokumentieren auch für das Gericht – Praktische Tipps für den Schutz vor Schadensersatzansprüchen (dlz-Agrarmagazin, 1/2006)
  • Garantie für Bullensamen? – Zuchtwertbeschreibung „Stier für leichte Geburten“ ist nicht einklagbar (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 15.10.2005)
  • Unterschrieben ist unterschrieben? – Auch beim Grundstücksverkauf? (Juli 2004)
  • „Dann enterbe ich dich!“ – Das Pflichtteilsrecht kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 08.05.2004)
  • Dann setze ich dich auf den Pflichtteil…! (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 2/2004)
  • Kranke Knollen vor Gericht – Bakterienfäule an Kartoffeln: Schadensersatz von Pflanzgutlieferanten (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 13.09.2003)
  • Gegen Bußgelder Einspruch einlegen? – Verstöße gegen gute fachliche Pracis bei Düngung und Pflanzenschutz (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 27.07.2002)
  • Unternehmenspleiten: Vorsicht bei Verträgen (dlz-Agrarmagazin, 5/2002)
  • Bauhilfe und Betriebshilfsdienst – Rechtliche Grundlagen (Maschinenring, 2/2002)
  • Schlichten statt Richten – Neue Regelung bei Bagatellstreitigkeiten (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 08.07.2000)
  • Wenn der enttäuschte Hoferbe im Streit abzieht… (top agrar, 6/1999)
  • Wie ist der Hoferbe abgesichert? (top agrar, 6/1999)
  • Hochwasser – Hilft Justizia? – Behörden müssen für schadlosen Hochwasserabfluss sorgen (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 05.06.1999)
  • Verträge in der Landwirtschaft – Musterveträge, Erläuterungen, Gestaltungshinweise. Josef Deuringer/Roman Fischer/Michael Fauck, BLV Verlagsgesellschaft mbH, München, 1999, ISBN 3-405-15319-0
  • Nachbarrecht für Landwirte – Praxisfälle, Gesetzestexte, Josef Deuriner/Peter Drexel. BLV Verlagsgesellschaft mbH, München, 1998, ISBN 3-405-14914-2
  • Kein Opfer für den Hammer – Wehren Sie sich gegen Zwangsversteigerung (dlz-Agrarmagazin, 8/1997)
  • Rechte und Pflichten – Reiter, Biker, Jogger und sonstige Naturgenießer im Revier (Jagd in Bayern, 4/1997)
  • Ärger mit den Reitern – Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Landwirte bei Schäden? (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 19.04.1997)
  • Kurzer Prozess – Rechtsmittel vor den Verwaltungsgerichten wurden erheblich eingeschränkt (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 19.04.1997)
  • Hoch zu Roß auf Nachbars Wiese – Die Rechte der Landwirte gegen Freizeitreiter (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 01.02.1997)
  • Aus der Traum vom Hof (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 16.03.1996)
  • Im Namen des Volkes – Bei Pachtstreitigkeiten entscheidet das Landwirtschaftsgericht (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 02.03.1996)
  • Den Anwalt auf Staatskosten – Kläger mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 21.10.1995)
  • Wurzeln verlegen Drainage – Kann der Nachbar die Entfernung der noch jungen Bäume verlangen? (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 26.08.1995)
  • Büros im Bullenstall zulässig? – Rechtliche Voraussetzungen – Abwasserproblem im Außenbereich (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 17.06.1995)
  • An die Folgen denken! – Persönliche und rechtliche Konsequenzen der Gebäudeumnutzung (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 17.06.1995)
  • Vieh raus… Mieter rein? – Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 10.06.1995)
  • Lieber Sommerweizen als Braugerste anbauen? (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 18.03.1995)
  • Eine Portion Mut gehört dazu – Wie Landwirt Gruber eine Wiese zu Bauland entwickelt (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 24.12.1994)
  • Mit der Gemeinde ins Geschäft kommen – Wohnbaulandgesetz ermöglicht Landwirten. Baulandentwicklung auf eigene Faust (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 17.12.1994)
  • Wenn’s dem Nachbarn stinkt – Viehhaltende Betriebe im Zweifrontenkrieg. So ist die Rechtslage (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 10.12.1994)
  • Bauschutt im Waldwegebau? (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 24.07.1993)
  • Wer melkt dann meine Kühe? – Wehrpflicht: Junge Landwirte in Bedrängnis. Gegen Einberufung klagen? (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 25.06.1994)
  • Pächter stecken in der Klemme – Verträge sind einzuhalten. Kündigung und Preisanpassung schwierig (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 02.10.1993)
  • Die Schattenseiten der Prämien – „Antragswirtschaft“ macht viele Landwirte ungewollt zu Kriminellen (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 24.04.1993)
  • Neues Glück im Osten? – Kauf und Pacht von Grundstücken in den fünf neuen Bundesländern (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 09.03.1991)
  • Die Tücken des Kleingedruckten – Lieferverträge: Schwammige Klauseln für Preisabzüge nicht akzeptieren (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 02.03.1991)
  • Noch Einschränkungen beim Bodenrecht – Erwerb und Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke (LW, 16.02.1991)
  • Haftung für Agrarprodukte – Auf die Verarbeitung kommt es an (LW, 31.03.1990)
  • Straßenschäden: Gemeinde wollte 13 000 DM – Gericht: Landwirt nicht verantwortlich (LW, 06.01.1990)

Fortbildung

Eine kontinuierliche Fortbildung für Sie sichert Ihre qualitativ hochwertige Beratung. Als Fachanwalt für Agrarrecht bildet sich Herr Rechtsanwalt Josef Deuringer auch für Sie fort. Eine Auswahl der besuchten Seminare und Vorträge finden Sie hier:

2023

  • Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV, 31.08. – 01.09.2023 in Dipperz bei Fulda,
    • Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf die Landwirtschaft
    • Kirchenrecht trifft Agrarrecht
    • Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
    • Steuerfallen und Gestaltungsfragen bei Hofübergabe und Verpachtung
    • Verteidigungsstrategien im Umweltstrafrecht
    • Wegerechte außerhalb des Grundbuchs
    • Wasserknappheit in der Landwirtschaft – Wasserhaushaltsgesetz als Lösung?
  • Sachverständigentagung des HLBS – Landesverband Bayern – am 19.04.2023 in München:
    • Biogasanlagen nach dem EEG – Was bleibt?
    • PV-Anlagen nach dem EEG – eine perspektivische Betrachtung
    • Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt – Folgen der Zinswende
    • Kalkulationszinssatz im Entschädigungsverfahren
    • Einfluss von PV-Anlagen auf dem Wert landwirtschaftlicher Grundstücke

2022

  • Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV, 24. – 26.08.2022 in Lübeck,
    • Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland
    • Datenhoheit in der Landwirtschaft
    • Saisonarbeit in der Landwirtschaft
    • Sachverständigengutachten im landwirtschaftlichen Zivilrecht
    • Schuldrechtsreform 2022-Was ist im Agrarrecht zu beachten?
    • Weitere Änderungen im Kaufvertragsrecht und Folgen für die anwaltliche Beratungspraxis
    • Aufgeflogen und nun? Zum Umgang mit der Entscheidung des Bundeskartellamts zum Pflanzenschutzmittelkartell in der anwaltlichen Beratungspraxis
    • Seuchenschutz in der Rechtspraxis am Beispiel der Afrikanischen Schweinepest
    • Klimaschutz durch Wiedervernässung von Moorflächen
    • Ausbau der Erneuerbaren Energien am Beispiel der Photovoltaik – Klärung von Fragen des Zivil- und des Öffentlichen sowie des Steuerrechts
    • Änderung im Gesellschaftsrecht: Auswirkungen des MoPeG auf die Vertragsgestaltung bei Personengesellschaften
    • Kommen sie und wenn ja, wann, wie und wo? – Agrarstrukturgesetze in Deutschland
    • Neue Entwicklungen im Landpachtrecht

2020

  • PariJus Landpachtrecht: Qualifikation der Landwirte im richterlichen Ehrenamt
  • Bayerischer Bauernverband: Alte Wirtschaftsgebäude sinnvoll umnutzen
  • HLBS Landesverband Bayern: Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Beratungsschwerpunkte bei landwirtschaftlichen Mandanten
  • Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Rechtsanwälte:
    • Haftung von Vereinsvorständen im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Interessensvertretung
    • Aktuelle Rechtsprechung zum Landpachtrecht
    • Aktuelle Rechtsprechung und Problemfelder im Grundstücksverkehrsrecht
    • Die neue Düngemittelverordnung und ihre Auswirkung auf die Landwirtschaft

2019

  • Unternehmerseminar 2020 am 22.01.2020 in Neusäß, Themen: Vieh raus, Mieter rein! Umnutzungsmodelle leerstehender Hofstellen
  • Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV, 29. – 30.08.2019 in Berlin, Themen: Die Rechtsstellung des Ehegatten im Landwirtschaftserbrecht, Realteilung von Erbengemeinschaften oder Grundstücksgemeinschaften in der Land- und Forstwirtschaft, Pflanzenschutzmittelrückstände in landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Die Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern in Landwirtschaftlichen Unternehmen und Verbänden, Richtiger Umgang mit den Berliner Vereinbarungen im Schadensfall, Denkmalschutz in der Landwirtschaft, Landwirtschaftliches Baurecht, Der schuld- und versicherungsrechtliche Blick auf praktische Probleme im Landwirtschaftsrecht, Das Wetter im Agrarrecht, Musik in der Gentechnologie und die Landwirtschaft spielt nicht mit?, Grundzüge des Sortenschutzrechts
  • Taxation und Recht, SVK-Expertentagung für landwirtschaftliche Sachverständige und Agrarjuristen, 06. – 08.03.2019 in Künzell bei Fulda, Themen: Rechtsformstrategien in der Landwirtschaft, Herausforderungen bei der Finanzierung von Landwirtschaftsbetrieben, Psychologische Erkenntnisse zur (De-)Eskalation im Rahmen von Bauvorhaben, Landwirte im Visier von Ermittlern und Tierschützern: auswegloses Dilemma?, Das Erneuerbare Energien Gesetz – Grundlagen, Ausschreibungsverfahren, Direktvermarktung, Wert des Standorts
  • Sachverständigentagung HLBS am 27.02.2019 in München, Themen: Anlassbezogene Bewertung von Hofstellen für steuerliche Zwecke, Bau- und zivilrechtliche Aspekte der Umnutzung von landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden, Berücksichtigung der Freilegungskosten bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Hofstellen
  • Grundstückverkehrsgesetz und aktuelle Digitalisierung, Entwicklung einer neuen Bewertungsmethodik für An- und Durchschneidungsschäden und Mehrwegeschäden beim Landentzug und Entwicklung einer IT-Anwendung am 26.02.2019 in München

2018

  • Fachtagung Sachverständigenwesen, Unternehmens- und Rechtsberatung, 08.05.2018 in Konstanz, Themen: Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr – Genehmigungspraxis nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ASVG) in Baden-Württemberg, Kaufpreis versus Verkehrswert bei landwirtschaftlichen Flächen, Verkehrswertermittlung bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden; Lösungsmöglichkeiten bei fehlenden Marktdaten
  • Sachverständigentagung des HLBS, 27.02.2018 in München, Themen: Mehrwert großer Grundstücke – Ergebnisse einer Kaufpreisanalyse, Jagdwertminderung infolge von Infrastrukturmaßnahmen, Rechtlicher Rahmen des Hofzuweisungsverfahrens