Agrarrecht 2019-08-26T08:55:11+02:00

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Erbrecht insbesondere Sondererbrecht und Hofübergabe

Im landwirtschaftlichen Sondererbrecht geht es in erster Linie um die Gestaltung von Hofübergabeverträgen, Testamenten oder sonstigen erbrechtlichen Regelungen. Dabei gilt es Konflikte der Generationen untereinander oder aber mit weichenden Geschwistern durch sinnvolle Gestaltungen zu vermeiden.

Gerade das Pflichtteilsrecht hat dabei besondere Bedeutung, da hier das sog. „Ertragswertprivileg“ für landwirtschaftliche Betriebe im Streit steht. Damit der Betrieb nicht im Erbfall durch Pflichtteilsansprüche weichender Geschwister „ausblutet“, ist er unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung von Ansprüchen nur mit dem Ertragswert anzusetzen. Dieser ist im Regelfall viel geringer als der tatsächliche Wert. Dieser Schutz wird aber nicht jedem Hof gewährt. Die Voraussetzungen dieses Ertragswertprivilegs und die Berechnung des Ertragswerts sind häufig streitbefangen und Gegenstand vieler Auseinandersetzungen.

Auch bei Scheidungen kommt unter bestimmten Bedingungen für die Bewertung des Zugewinnausgleichs unter den Eheleuten der Ertragswert zur Anwendung.

Eine Besonderheit stellt das sog. Hofzuweisungsverfahren dar, durch das – bei der Entstehung einer Erbengemeinschaft – der landwirtschaftliche Betrieb durch einen der Miterben übernommen werden kann. Mit diesem vielfach unbekannten Verfahren wollte der Gesetzgeber die Zerschlagung von leistungsfähigen Betrieben durch Teilungsversteigerung in einer Erbengemeinschaft verhindern.

Jahrelang auf dem Betrieb mitgearbeitet für ein „Butterbrot“, dann im Streit gegangen, nun vor dem Nichts. Dieses Schicksal erlebt mancher enttäuschte Hofübernehmer, manche/r Verlobte/r und nicht selten auch der Ehepartner. Damit wenigstens finanziell nicht alles umsonst war, billigt die Rechtsprechung den Enttäuschten mitunter Ansprüche zu.

Aber auch bei vollzogener Hofübergabe kommt es nicht selten zu Konflikten um die sich aus dem Hofübergabevertrag ergebenden Rechte und Pflichten, wie z.B. Wohnrechte, Pflegeverpflichtungen, Leibrentenzahlungen, Austragsleistungen, Rückforderungsansprüchen und vieles mehr.

Enteignung

Der Schutz ihres Eigentums ist für Landwirte häufig von existenzieller Bedeutung. Dies gilt insbesondere, wenn sie von Maßnahmen betroffen werden durch die ihre Grundstücke, sei es nun als Eigentümer oder Pächter, durch Dritte beansprucht werden. Das ist in vielfältigster Weise, sei es nun durch Straßenbau, Leitungsverlegung, Überspannung, Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten, Ausgleichsflächen, naturschutzrechtliche Anordnungen etc. möglich. Hier gilt es von Anfang an seine Rechte geltend zu machen. Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren schaffen häufig eine Drohkulisse durch die man sich allerdings nicht einschüchtern lassen muss, wenn man um seine Rechte weiß. Zentrale Themen sind hier die Frage der Existenzgefährdung, des Ersatzlandanspruchs, der Restbetriebsbelastung und vieles mehr. Die Kenntnis um die vielfältigen Entschädigungspositionen, wie z.B. An- und Durchschneidungsentschädigung, Mehrwegentschädigung, Hofnähezuschlag, Ausgleich des Arrondierungsverlustes, verhelfen, ebenso wie die Kenntnis um die richtige Bodenwertermittlung, zu einem – wenn die Maßnahmen unvermeidlich ist – erträglichen Ergebnis zu gelangen.

Auch die Ausübung von Vorkaufsrechten an Grundstücken durch Staat und Kommunen, wie auch die Durchführung von Unternehmensflurbereinigungsverfahren werden von manchen Betroffenen als Enteignung empfunden.

Flurbereinigung

Ein Flurbereinigungsverfahren ist eine Chance zur Verbesserung wie auch eine Belastung gleichermaßen. Den Besitzstand im Verfahren zu verbessern oder zumindest zu wahren, beschäftigt Landwirte häufig über Jahre hinweg. Am Ende steht ein Flurbereinigungsplan durch den die Rechtsverhältnisse neu geordnet werden. Bis dahin gilt es vielfältige Besonderheiten insbesondere bei der Landabfindung, wie auch verfahrensrechtlicher Art (z.B. Zuständigkeit des Spruchausschusses) zu beachten.

Baurecht

Die Verschaffung von Baurecht ist für viele Betriebe von genauso großer Bedeutung wie auch die Abwehr von heranrückender Bebauung bei drohenden Nachbarkonflikten. Gerade die Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben im Außenbereich führt zu Konflikten mit den Baugenehmigungsbehörden. Besonderes Augenmerk gilt Tierhaltungsanlagen oder Biogasanlagen, wenn damit Geruchsimmissionen verbunden sind. Hier spielen Fragen der Geruchsbeurteilung, wie auch besondere Verfahrensarten z.B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine erhebliche Rolle.

In der Ortslage geht es häufig um die Möglichkeiten der Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäudesubstanz und der damit einhergehenden vielfältigen nicht nur baurechtlichen Fragen.

Der Bedarf an neuen Baulandflächen wird meist an landwirtschaftlichen Grundstücken gestillt. Hier gilt es die eigene Rechtsposition bei einer Baulandausweisung durch entsprechende vertragliche Regelungen bis hin zu städtebaulichen Verträgen zu wahren.

Grundstücksrechte

Grundstücksverträge richtig zu gestalten, ist zunächst Aufgabe der Notare. Der Anwalt begleitet dies jedoch mit seinen Erfahrungen aus einer Vielzahl von Streitigkeiten bei denen bestimmte Gestaltungen zu Problemen geführt haben. Streitigkeiten aus Grundstücksverträgen haben schon wegen der damit einhergehenden Wertigkeiten eine große Bedeutung. Verschiedenste Grundstücksrechte, wie Wegerechte, altrechtliche Dienstbarkeiten, Baubeschränkungen, Grundschulden, Hypotheken etc. sind zu beachten, um daraus ergebende Rechte durchzusetzen oder abzuwehren.

Das allgemeine Interesse an Immobilien führt auch zunehmend zu Streitigkeiten bei Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Nicht-Landwirte, sei es infolge der Versagung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder der Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz.

Nachbarrechte

Kaum ein anderer Berufsstand ist so von Nachbarkonflikten bedroht, wie der des Landwirts. Schon aufgrund der Vielzahl von Grundstücken und Gegebenheiten können sich nachbarrechtliche Konflikte aus allen Lebenslagen sowohl rund um die Hofstelle als auch in der Feldflur ergeben. Die Bandbreite geht von der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln über Abschwemmungen aus Hanglagen bis hin zu Zaunabständen und vielem mehr (Vergleiche dazu auch Deuringer/Drexel, Nachbarrecht für Landwirte, BLV-Verlag).

Vermarktung und Produktionsmittel

Ein Landwirt schließt täglich eine Vielzahl von Verträgen, sei es dass er erzeugte Produkte verkauft oder Produktionsmittel einkauft. Hier gelten teilweise hoch komplizierte Sonderregelungen, wie z.B. die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel oder die sog. Berliner Vereinbarungen für den Kartoffelhandel. Hinzu kommen Fragen der Gewährleistung wie auch der Produkthaftung. Schon lange gilt nicht mehr der Handschlag, sondern das Kleingedruckte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt für alle betrieblichen Verträge einschließlich jedweder Art von Finanzierungsverträgen etc.

In Feld und Flur 

Konflikte in Feld und Flur bereiten nicht nur verschobene Grenzsteine, Weidefrevel und dergleichen, sondern zunehmend die Inanspruchnahme von Feld und Wald durch die Freizeitnutzung anderer sei es nun Reiter, Mountainbiker oder ähnlichem.

Subvention 

Staatliche Ausgleichszahlungen beeinflussen das Betriebsergebnis ganz entscheidend. Fehler bei der Antragstellung, aber auch bei Beachtung der Auflagen (Cross-Compliance-Vorgaben) können zum Verlust bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung wegen Subventionsbetrug führen. Sich im Dschungel der Förderrichtlinien zurechtzufinden ist nicht immer einfach.

Maschinenring

Die Maschinenringe als Selbsthilfeeinrichtung der Landwirtschaft bieten vielfältigste Vorteile. Sie gewährleisten nicht nur den effizienten Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen wie auch von Arbeitskräften in der Form der Nachbarschaftshilfe. Zugleich sind sie eine Plattform für lukrative Zuerwerbsmöglichkeiten. Wir beraten das Kuratorium der Bayerischen Maschinenringe e.V. sowie eine Vielzahl von Maschinenringen seit Jahrzehnten.

Kooperationen

Kooperationen unter Landwirten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nicht nur die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Familienmitgliedern, sondern auch weitergehende Kooperationen durch Zusammenschluss verschiedener Betriebe bedürfen umfangreicher Regelungen. Wenn Konflikte eintreten, gilt es auf der Basis der getroffenen Vereinbarungen die Auseinandersetzung der Gesellschaft zu begleiten.

Pacht

Mehr als 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind verpachtet. Pachtverhältnisse sind für viele landwirtschaftliche Betriebe die Grundlage ihrer weiteren Entwicklung. Umso erstaunlicher ist es, dass viele Pachtverträge nur mündlich oder in Unkenntnis der pachtrechtlichen Besonderheiten abgeschlossen werden. Das Pachtrecht birgt eine Vielzahl von Stolpersteinen deren Nichtbeachtung zum Verlust von Pachtflächen oder sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen aus den Pachtverträgen führen können. Wegen der Besonderheiten im Landpachtrecht ist hier die Sonderzuständigkeit des Amtsgerichts als Landwirtschaftsgericht gegeben.

Ehe und Familie

Auch in ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehungen sind rechtliche Regeln zu beachten. Eheverträge schaffen Klarheit für die wirtschaftlichen Verhältnisse während der Ehe, aber auch für den Trennungsfall. Gerade im Bereich des Zugewinnausgleichs sind landwirtschaftliche Besonderheiten zu beachten. Nicht minderschwierig ist die Auseinandersetzung einer, gerade in landwirtschaftlichen Familien noch häufig anzutreffenden, Gütergemeinschaft. Auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft verlangt sinnvolle Regelungen zum Schutz vor Enttäuschungen, wenn die Beziehung in die Brüche geht.