Robert Schulze 2024-01-11T08:59:01+01:00

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E-Mail: schulze@meidert-kollegen.de

Robert Schulze

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Geboren 1972 in Wiesbaden
Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg

Rechtsanwalt Robert Schulze ist im Bau- und Architektenrecht, im Recht des Baustoffhandels sowie im bauspezifischen Arbeitsrecht tätig. Als langjähriger Syndikus eines Handwerks- und Arbeitgeberverbandes weiß er um praxisgerechte Lösungen für alltägliche Probleme mittelständischer Unternehmen.

Mitgliedschaften/Referententätigkeiten

  • Lehrbeauftragter für Privates Baurecht an der Hochschule Augsburg
  • Referententätigkeit bei der Handwerkskammer für Schwaben
  • Referententätigkeit bei Handwerksinnungen (Bauhaupt- und Baunebengewerbe)
  • Referententätigkeit bei der Industrie- und Handelskammer Schwaben
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied im Verein zur Förderung der weiterbildenden Studiengänge des Instituts Bau und Immobilie an der Hochschule Augsburg e. V.

Rechtsbereiche

Artikel

Veröffentlichungen

  • Abdichtung mangelhaft: Eigentümer kann keinen Schadensersatz von Nachunternehmer verlangen!
    (IBR 2019, 549)
  • Ganz oder gar nicht!
    (IBR 2019, 198)
  • Schwarzarbeit ist nicht gleich Schwarzarbeit!
    (IBR 2019, 57)
  • Anscheinsbeweis spricht für Haftung des Dachdeckers bei feuergefährlichen Arbeiten
    (IBR-online 2013, 1005)
  • Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg!
    (IBR-online 2013, 619)
  • Abtretung der Mängelrechte: Trotzdem Vorteilsanrechnung in der Werkvertragskette?
    (IBR-online 2012, 329)
  • Ferienjob auf dem Hof – Was bei der Schülerarbeit in der Landwirtschaft zu beachten ist
    (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 15.07.2011, S. 65)
  • Wann endet die Lehrzeit?
    (BM Extra Karriere 2010, S. 24)
  • Tücken bei Regieabrechnungen
    (BM 4/2010)
  • Androhung einer Erkrankung als Grund für fristlose Kündigung
    (BM 10/2009)
  • Urlaubsabgeltung bei Krankheit
    (BM 8/2009)
  • Gewährleistung – Materialfehler: Wer haftet?
    (BM 6/2009)
  • Das neue Forderungssicherungsgesetz – Was lange währt…
    (BM 01/2009)
  • Werkunternehmer haftet unter Umständen auch ohne Rechnung für Baumängel. Schwarze Aufträge“ sind riskant
    (BM 10/2008)
  • Die Schlussbemerkung „zahlbar bis …“ setzt keinen Schuldner in Verzug. Was Tischler von Physiotherapeuten lernen können
    (BM 4/2008)
  • Unberechtigte Mängelrüge: Wer trägt die Kosten?
    (Handwerk vor Ort 5/2008)
  • Geregeltes Miteinander – Rechte und Pflichten in einer Arge
    (dds das Magazin für Möbel und Ausbau 6/2006)
  • Wenn der Auftrag storniert wird – Die Möglichkeiten des Auftraggebers, sich von seinen Vertragspflichten zu lösen
    BM 8/2006)
  • Unberechtigte Mängelrüge: Wer trägt die Kosten? Erklären Sie sicherheitshalber einen Vorbehalt
    (BM 7/2008)
  • Mängeln auf der Baustelle rechtlich korrekt begegnen Bedenken anmelden
    (BM 6/2004)
  • Bauhandwerkersicherheit – Wenn Auftraggeber pleite sind
    (BM 7/2004)
  • Die Abnahme der Werkleistung ist von großer Bedeutung – Der Teufel im Detail
    (BM 9/2004)
  • Seit 1. Juli sind die Verzugszinsen leicht gesunken – Wenn der Kunde zu spät zahlt
    (BM 10/2004)
  • Abschlagszahlungen richtig nutzen – Raus aus der Defensive
    (BM 11/2004)
  • Zum Jahreswechsel droht Verjährung – Jetzt o•der nie
    (BM 12/2004)
  • Treffen Sie Vereinbarungen – Auch Angebote kosten Geld
    (BM 1/2005)
  • Was von verlängerten Haftungsfristen zu halten ist. Das Märchen vom versteckten Mangel
    (BM 2/2005)
  • Nicht alle verwendeten Klauseln sind zulässig – Wie vermeidet man Vertragsstrafen?
    (BM 5/2005)
  • Pauschalpreis, Festpreis, Einheitspreis: Verwirrende Bezeichnungen. Bloß keine Wundertüten
    (BM 9/2006)
  • Kündigung Teil 1: Grundlagenwissen – Immer schriftlich
    (BM 9/2005)
  • Kündigung Teil 2: Das Kündigungsschutzgesetz. Die Sozialauswahl ist ein Dauerbrenner
    (BM 11/2005)
  • Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung. Rauswurf ohne Risiko?
    (BM 4/2006)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft: Müssen Schreinerbetriebe handeln? Niemand darf benachteiligt werden
    (BM 10/2006)
  • Aus- und Weiterbildung: Rechtstipps für Angestellte und Arbeitgeber. Alles, was Recht ist
    (BM Extra Karriere 2006)
  • Schäden am Eigentum des Unternehmers – Wann haftet der Mitarbeiter?
    (BM 3/2005)
  • Rechtsfragen rund um die Tischler- und Schreinerlehre. Keine Herrenjahre und doch behütet
    (BM Karriere Extra 2005)
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen – Mitarbeiter auf Zeit
    (BM 6/2005)

Vorlesungen

Fortbildung

Eine kontinuierliche Fortbildung für Sie sichert Ihre qualitativ hochwertige Beratung. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bildet sich Herr Rechtsanwalt Robert Schulze auch für Sie fort. Eine Auswahl der besuchten Seminare und Vorträge finden Sie hier:

2023

  • „Dingliche Flächensicherung für EE-Projekte: Der Grundbucheintrag“ (BWE WebAkademie am 13.12.2023)
  • „Erfolgreich EE-Flächen sichern mit Nutzungsverträgen“ (BWE WebAkademie am 15.11.2023)
  • „Sicherung von landwirtschaftlichen Flächen für PV-Anlagen: Herausforderungen und Lösungsansätze“ (BWE WebAkademie am 22.11.2023)
  • „Aktuelles Baurecht spezial 2023“ (Deutsches Anwaltsinstitut e.V. am 24.10.2023)
  • „Aktuelle Entwicklungen und Probleme im Bauvertragsrecht“ am 26.09.2023
  • „Aktuelle Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH“ am 11.07.2023
  • „Energetische Sanierung der Wohnung“ (Rechtsanwaltskammer München am 23.03.2023)

2022

  • „Materialknappheit und Kostensteigerungen am Bau: Die rechtlichen Folgen für die Parteien des Bauvertrags“ (Juristische Fachseminare am 10.11.2022)
  • „Aktuelles Baurecht: Entschädigung nach § 642 BGB/Kündigung/Sicherheiten“ (Juristische Fachseminare am 08.11.2022)
  • „Bau- und Architektenrecht – was muss man im Lichte der Rechtsprechung des Anwaltshaftungssenats beim BGH dabei beachten“ (Rechtsanwaltskammer München am 19.10.2022)
  • „Schuldrechtsmodernisierung 2022: Kaufrechtsnovelle und Verträge über digitale Produkte“ (LMU am 22.02.2022)
  • „Schwarzarbeit am Bau – Schnittstellen Bauvertragsrecht – Sozialrecht – Arbeitsrecht“ (Deutsches Anwaltsinstitut e.V. am 16.02.2022)

2021

  • „Aktuelle Fragen zum Bauträgerrecht unter besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen WEG-Recht“ (Juristische Fachseminare am 27.11.2021)
  • „VOB/C im Bauvertrag – Haftungsfalle oder Geldsegen?“ (Förderverein Bau und Immobilie Hochschule Augsburg am 21.09.2021)
  • „WEG-Reform 2021“ (IBR-Seminare am 22.01.2021)

2020

  • „Baurechtstagung“ (Deutsche Anwalt Akademie am 06./07.11.2020)
    • Projektabwicklung ohne Rechtsstreit – Über die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Rechtsabteilung
    • Macht das unter euch aus – Wissenswertes zur Gesamtschuld der am Bau Beteiligten
    • Die Streitverkündung im Bauprozess
    • Die Pflichten des Baurechtsanwalts/der Baurechtsanwältin aus dem Geldwäschegesetz
    • Behinderung: Auftragnehmer einmal weg – immer weg?
    • Wartung – doch mehr als nur Warten? Konsequenzen für Herstellung, Mängel und Fristen
  • „Die HOAI nach dem Paukenschlag des EuGH Was ändert sich, was bleibt?“ (Förderverein Bau und Immobilie Hochschule Augsburg am 20.10.2020)
  • „Architektenhaftung bei der Bauüberwachung“ (Deutsches Anwaltsinstitut e.V. am 18.09.2020)
  • „Baurecht spezial“ (MAV GmbH am 12.02.2020)

2019

  • „Gestörter Bauablauf – eine Herausforderung – drei Blickwinkel“ (Förderverein Bau und Immobilie Hochschule Augsburg am 05.11.2019)
  • „Immobilienkaufverträge“ (Haus & Grund Bayern am 17.09.2019)
  • „Die Gestaltung von Bauträgerverträgen“ (IBR-Seminare am 21.05.2019)

2018

  • „Aktuelle Fragen zum Bauträgerrecht und zu den Schnittstellen mit dem Wohnungseigentumsrecht“ (Juristische Fachseminare am 07.12.2018)
  • „Brandschutzrecht für Baujuristen“ (IBR-Seminare am 06.12.2018)
  • „Grundbuchrecht“ (vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. am 04.12.2018)
  • „Tiefgaragenschäden – und kein Ende: Beispiele und Betrachtung aus technischer Sicht – für Hausverwalter, Juristen und Sachverständige“ (IFBBA Institut für Baurecht und Baubetrieb an der Hochschule Augsburg e.V. am 27.11.2018)
  • „Geh-, Fahr- und Leitungsrechte: Gegenseitige Rechte zur Grundstücksnutzung sachgerecht bewerten und aushandeln“ (vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. am 12.11.2018)
  • „Bau-Insolvenz“ (Referent: Rechtsanwalt Dr. Claus Schmitz M.A., 18.07.2018)
  • „Die Vergütung bei Änderungen/Nachträgen nach neuem BGB-Bauvertragsrecht“ (IFBBA Institut für Baurecht und Baubetrieb an der Hochschule Augsburg e.V. am 26.06.2018)

2017

  • „Das neue Bauvertragsrecht im BGB“ (Deutsches Anwaltsinstitut e.V. am 28.11.2017)
  • „Sicherheiten für die Bauvertragsparteien“ (Referent: Rechtsanwalt Dr. Claus Schmitz M.A., 21.11.2017)
  • „Neues Bauvertragsrecht 2018, Änderungsbefugnisse des Auftraggebers und ihre Vergütungsfolgen“ (Referent: Rechtsanwalt Dr. Claus Schmitz M.A., 25.10.2017)
  • „Die Haftung mehrerer Planer bei Baumängeln – das Glasfassaden-Urteil 2.0“ (IFBBA Institut für Baurecht und Baubetrieb an der Hochschule Augsburg e.V. am 17.10.2017)
  • „Produkthaftung – Haftung für fehlerhafte Bauprodukte und Regressmöglichkeiten in der Lieferkette“ (IBR-Seminare am 18.05.2017)
  • „Das neue Bauvertragsrecht – Auswirkungen auf BGB- und VOB-Verträge“ (MAV- & Schweitzer-Seminare am 17.05.2017)