Miet- und Pachtrecht 2022-05-16T13:07:03+02:00

Project Description

Meidert & Kollegen

Ihre Anwaltskanzlei für Miet- und Pachtrecht

Ansprechpartner

Bernhard Müller
0821/90630-50

Robert Schulze
0821/90630-66

Stefan Kus
0821/90630-20

Abgesehen davon, dass Gemeinden teils selbst Mieter und Pächter sind, sind sie vor allem Vermieter und Verpächter unter anderem von Stadthallen mit Gastronomie- und Eventbetrieb, Schulkantinen inklusive mittäglicher Ganztagsschulversorgung, Altenheimcafés oder von Bauherrengemeinschaften mit Sportvereinen, denen weitere Mieteinheiten zur Verfügung stehen sollen. Wir beraten Sie von der Erstellung einfacher bis hin zu komplexen Miet- bzw. Pachtvertragswerken unter Berücksichtigung des WEG-Rechts, Gesellschaftsrechts, Bau- und Architektenrechts, Vergaberechts inklusive Vergabeverfahren, Datenschutzrechts und des Lebensmittel- und Hygienerechts. Bei Miet- und Pachtrückständen vertreten wir Sie gerichtlich bei Räumungsklagen ebenso wie zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche und Schönheitsreparaturen. Wir begleiten Ihr Vorhaben nebst nahtloser rechtlicher Nachbetreibermodellerstellung auch in Ihrer Gemeinderats- bzw. Stadtratssitzung.