Neue Wertgrenzen für nationale Vergaben
Seit dem 01. Januar 2025 gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Bayern im Unterschwellenbereich neue Wertgrenzen. Der Unterschwellenbereich betrifft die Aufträge der öffentlichen Hand, also insbesondere staatlicher oder kommunaler Stellen, die nicht EU-weit, sondern nur national ausgeschrieben werden müssen, weil der maßgebliche EU-Schwellenwert (Auftragswert) nicht erreicht wird. Der Bayerische Landtag hatte Ende [...]