27.03.2019: Zulässigkeit und Organisation im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit

Gründe für die Teilnahme

Aufgrund des demografischen Wandels, knapper finanzieller Ressourcen und den gestiegenen Erwartungen der Bürger und Unternehmen an die öffentliche Daseinsvorsorge, gewinnt die interkommunale Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung.

Interkommunale Leuchtturmprojekte stellen Gemeinden vor große Herausforderungen, um ihre Bürger mit Strom, Wasser, geförderten Wohnungen, sowie Alten- und Pflegeheimen zu versorgen. Sie sind politisch, verwaltungstechnisch und bürgerlich vielversprechend und attraktiv. Die kommunale Zusammenarbeit ermöglicht die Aufteilung von Verantwortung und Finanzierungsrisiken, sowie das gleichzeitige Ausschöpfen überregionaler und personeller Ressourcen und dient somit der Sicherung der Leistungs- und Handlungsfähigkeit bei der Deckung überregionaler Bedürfnisse. Zugleich sind sie rechtlich anspruchsvoll und an einige feste Spielregeln gebunden.

Die Veranstaltung vermittelt einen Überblick über die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit, typische Interessenlagen, sowie praxisbewährte Vorgehens- und Strukturierungsweisen.

Ihre Referenten

Lina Maschke
Rechtsanwältin, Wirtschaftsmediatorin, Referat Verwaltungsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht
in der Kanzlei Meidert & Kollegen, München

Stefan Kus
Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Referat Gesellschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht
in der Kanzlei Meidert & Kollegen, Augsburg

Datum: 27.03.2019, 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Ort: Michlhof, Kempten/Allgäu

Seminargebühr: € 50,00

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Maschke,
Tel. 089/545878-0, E-Mail: maschke@meidert-kollegen.de

Flyer.pdf

2019-02-08T15:02:20+01:00 15.01.2019|