Rechtsanwalt Dr. Christoph Landel als Mitkommentator zum Bauordnungsrecht Baden-Württemberg

Unser geschätzter Kollege Herr Dr. Christoph Landel hat als Mitkommentator im Beck Online Kommentar (Hrsg. Spannowsky/Uechtritz), Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, LBO, 32. Auflage den Sechsten Teil (Stand: 01.07.2025) finalisiert.

Dieser Abschnitt behandelt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen. Er enthält insbesondere die für die Praxis bedeutsamen Regelungen zu Sonderbauten, aber auch zu barrierefreien Anlagen sowie beispielsweise zur lichten Höhe von Aufenthaltsräumen. Während diese in Baden-Württemberg mit lediglich 2,20 m vergleichsweise niedrig bemessen ist, sieht man in Berlin mit 2,50 m oder in Bayern mit 2,40 m deutlich großzügigere Mindesthöhen vor.

 

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie ehemaliger Lehrbeauftragter an der renommierten Hochschule Biberach steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Christoph Landel für sämtliche Fragen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts sowie des Umweltrechts kompetent zur Verfügung.

2025-09-12T23:38:03+02:00 12.09.2025|