Zielgruppe:
Alle Unternehmen, die Kauf- und Werkverträge mit Unternehmen und/oder Verbrauchern abschließen
Programm:
– Was bedeutet Gewährleistung im Kauf- und bzw. im Werkvertragsrecht?
– Wann liegt ein Mangel im Kauf- bzw. im Werkvertragsrecht vor?
– Gewährleistungsfristen
– Garantien
– Rechte und Pflichten im Rahmen der Gewährleistung
– Tipps zum richtigen Verhalten, wenn der Vertragspartner einen Mangel geltend macht
– Wer hat im Rahmen der Gewährleistung anfallende Ein- und Ausbaukosten zu tragen?
– Abnahme im Werkvertragsrecht
– Gewährleistung und Besonderheiten beim Handelskauf
– Hinweise zur Beschränkung der Gewährleistung
– geplante Neuregelungen des Gesetzgeber
Referent:
Robert Schulze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Wann:
24.04.2017, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wo:
IHK Schwaben, Welserraum 1 + 2, Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg
Preis:
95,- Euro inkl. Unterlagen und Tagungsgetränken
Anmeldung und Organisation:
Eva Schönmetzler
Telefon 0821 3162-2017
eva.schoenmetzler@schwaben.ihk.de