
Unsere Kanzlei berät umfassend im Immobilien-, Miet- und Werkvertragsrecht. Wir begleiten Mandanten von der Vertragsgestaltung über die baubegleitende Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Im Immobilienrecht unterstützen wir bei Kaufverträgen, Standortprüfungen, rechtlicher Absicherung von Transaktionen und auch bei komplexen Großprojekten.
Im Bau- und Werkvertragsrecht vertreten wir Bauunternehmen, Bauträger, Architekten, Kommunen und private Bauherren bei allen praxisrelevanten Fragestellungen mit wirtschaftlichem Blick. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung, insbesondere in der Gestaltung und Durchsetzung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen. Dabei treten wir überwiegend auf Vermieterseite auf und achten stets auf rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
