
Im Wohnungseigentumsrecht entstehen Konflikte häufig dort, wo rechtliche Regelungen unklar sind oder Beschlüsse auf unsicherer Grundlage beruhen. Unsere Kanzlei ist auf dieses anspruchsvolle Rechtsgebiet spezialisiert. Wir beraten Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen unter anderem bei der Anfechtung von Beschlüssen, Fragen zur Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung, bei Hausgeldabrechnungen sowie bei Mängeln am Sondereigentum. Auch bei der Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen bieten wir praxisnahe und rechtssichere Lösungen.
