
Ob Kommune oder Unternehmen, wer öffentliche Aufträge vergibt oder sich um sie bewirbt, bewegt sich in einem rechtlich anspruchsvollen Umfeld. Wir begleiten Vergabeverfahren von Anfang an: von der strategischen Planung über die rechtssichere Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen bis hin zur Durchführung und Bewertung. Kommunen unterstützen wir bei der Einhaltung nationaler und europäischer Vergabestandards, ob bei klassischen Beschaffungen, Bauprojekten oder komplexen Dienstleistungsvergaben.
Unternehmen beraten wir als Bieter und vertreten sie bei Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Wir sorgen dafür, dass formale Fehler vermieden, Fristen gewahrt und Chancen genutzt werden.
Gerade bei größeren Investitionsvorhaben – etwa im Immobilien- oder Energiesektor – behalten wir für unsere Mandanten auch angrenzende Rechtsbereiche wie das EU-Beihilferecht und das Haushaltsrecht im Blick. Mit Fachwissen, Erfahrung und aktuellem Know-how sorgen wir dafür, dass öffentliche Aufträge rechtssicher, transparent und wirtschaftlich vergeben werden.

