
Das Architektenrecht ist ein eigenständiges und komplexes Rechtsgebiet, da Honorare nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nur in engen gesetzlichen Grenzen vereinbart werden dürfen. Unsere Kanzlei berät Architekten, Ingenieure, Fachplaner sowie öffentliche und private Auftraggeber bei allen Fragen rund um Vertragsgestaltung, Honorarabrechnung und Projektdurchführung. Besonders im Fokus stehen dabei die rechtssichere Auslegung der HOAI sowie die Prüfung und Durchsetzung von Honoraransprüchen.
