
Bauprojekte bergen erhebliches Konfliktpotenzial – von Baumängeln über Bauzeitverzögerungen bis zu komplexen Abrechnungsfragen. Unsere Kanzlei berät Investoren, Bauherren, Bauträger, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und öffentliche Auftraggeber in allen Fragen des privaten Baurechts und Werkvertragsrechts. Ziel ist stets eine wirtschaftlich sinnvolle, möglichst außergerichtliche Konfliktlösung. Wir begleiten unsere Mandanten baubegleitend, von der Vertragsgestaltung über die Projektdurchführung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen, etwa bei Mängeln oder Werklohnforderungen. Unterstützt durch technische Sachverständige und ein interdisziplinäres Team innerhalb der Kanzlei bieten wir fundierte rechtliche Beratung entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Bauvorhabens.
