
Wir beraten Kommunen und Landwirte umfassend bei der rechtlichen Umsetzung von Erneuerbare Energien, Bau- und Infrastrukturprojekten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Projekten im Bereich Photovoltaik, Windenergie, Biogas, Wärmespeichern, Hackschnitzelanlagen, Batteriespeicher. Ein weiterer Schwerpunkt sind Planung und Entwicklung von Industrie-, Gewerbe- und Wohngebieten.
Das Recht der erneuerbaren Energien ist eine komplexe Querschnittsmaterie. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte decken dabei alle relevanten Bereiche ab – vom Bauplanungs- und Umweltrecht über das Vertrags- und Gesellschaftsrecht bis hin zum EEG. Kommunen unterstützen wir darüber hinaus bei Fragen der Bürgerbeteiligung, interkommunalen Zusammenarbeit und dem Gewerbesteuertransfer. Durch langjährige Erfahrung und fachübergreifende Beratung gestalten wir gemeinsam mit unseren Mandanten die rechtlichen Grundlagen für eine nachhaltige Energiezukunft.
