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Die Regelung des Nachlasses sollte frühzeitig erfolgen, insbesondere bei vorhandenem Vermögen. Ein Testament oder Erbvertrag ist unerlässlich, wenn keine Kinder vorhanden sind, eine nichteheliche Partnerschaft besteht, eine Trennung bevorsteht oder Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen werden sollen.
Wir beraten umfassend zur rechtssicheren Nachlassgestaltung, entwerfen Testamente und Erbverträge, unterstützen bei der Geltendmachung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen, begleiten Erbauseinandersetzungen und vertreten Sie in Nachlassverfahren sowie im Erbscheinverfahren. Ziel ist eine klare, faire und konfliktvermeidende Regelung für die nächste Generation.
