
Landwirtschaftliche Betriebe genießen im Erb- und Familienrecht besonderen Schutz, insbesondere durch das Ertragswertprivileg. Dieses soll verhindern, dass Höfe durch Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsansprüche wirtschaftlich gefährdet werden.
Wir beraten sowohl Hofübergeber und Hofübernehmer als auch weichende Erben und vertreten Sie in Hofzuweisungsverfahren oder bei der Bewertung nach Ertragswert. Bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bringen wir unsere langjährige Erfahrung ein und achten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater auf eine rechtlich und steuerlich tragfähige Lösung. In familienrechtlichen Konflikten mit landwirtschaftlichem Bezug arbeiten unsere Fachanwälte für Familien- und Agrarrecht eng zusammen.
