Es freut uns mitzuteilen, dass Frau Rechtsanwältin Mendle von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts die Befugnis erteilt wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen. Wir gratulieren unserer Kollegin hierzu herzlich!