Landwirte, landwirtschaftsnahe Unternehmen oder Verbände sind in vielfältiger Weise von besonderen, sehr spezifischen Rechtsproblemen betroffen. Der Bogen reicht vom Eigentumsschutz (z.B. bei Straßenbaumaßnahmen, Errichtung von Trinkwasserschutzgebieten oder sonstigen Infrastrukturvorhaben) über die Abwehr heranrückender Bebauung, bis zur Umsetzung einer Betriebserweiterung, Flurbereinigung oder einer Baulandentwicklung.
Unsere Anwälte betreuen alle Arten landwirtschaftlicher Geschäftsvorfälle, z.B. Pachtverträge, Kauf und Verkauf von Betriebsmitteln, Landmaschinen und Erzeugnissen sowie Bau- und Werkverträge.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Betreuung landwirtschaftlicher Hofübergaben, aber auch in der gerichtlichen Vertretung, sei es bei Ansprüchen aus Übergabeverträgen, aus enttäuschter Vergütungserwartung, Pflichtteilsrechten oder in Fragen des landwirtschaftlichen Sondererbrechts und Familienrechts.
Rechtsanwalt Deuringer ist selbst im Nebenberuf Landwirt. Rechtsanwalt Schneider war viele Jahre Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. Unsere Anwälte sind persönlich mit vielen Ihrer Probleme vertraut und verstehen Ihr Anliegen. Sie verfügen über Spezialkenntnisse im landwirtschaftlichen Fördermittelrecht, Naturschutzrecht und im landwirtschaftsspezifischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Wir arbeiten in einem Netzwerk mit anderen landwirtschaftlich orientierten Spezialisten, wie z.B. Steuerberatern und Sachverständigen. Unsere über Jahrzehnte gewachsenen Kontakte ermöglichen schnelle, pragmatische und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Wir legen Wert auf Verständlichkeit und Praxisnähe.