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Düsseldorfer_Tabelle_2010.PDF
Ab 01.01.2010 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle, in der sich die Kindesunterhaltsbeträge recht kräftig erhöht haben, obwohl noch zusätzlich das Kindergeld um 20,00 € auf 184,00 € bzw. 195,00 € für das dritte und 215,00 € für das vierte Kind erhöht wurde. So lauten die Mindestzahlbeträge nunmehr in den 3 Altersstufen auf 225,00 € bzw. 272,00 € und 334,00 €. Das Nähere kann aus der anliegenden Tabelle entnommen werden.
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