Ansprechpartner:
Josef Deuringer
Tel.: 0821/90630-44

Eine vorausschauende familienrechtliche und erbrechtliche Beratung, insbesondere bei bereits vorhandenem Familienvermögen, beginnt nicht erst im Streitfalle. Aus unserer Erfahrung sind uns viele Konfliktfelder vertraut, die es durch sachgerechte Regelungen fair und interessensgerecht zu lösen gilt. In der familienrechtlichen Beratung berücksichtigen wir erbrechtliche, wie auch gesellschaftsrechtliche Konsequenzen, um im Scheidungs- oder Todesfall vorhandenes Familienvermögen unter Ausgleich aller Interessen im Familienbesitz zu halten. In erbrechtlichen Problemstellungen zeigen wir, mitunter unter Einbeziehung gesellschaftsrechtlicher Überlegungen, Lösungsmöglichkeiten zur konfliktfreien Vermögensübertragung an die nächste Generation auf.

In Streitfällen, sei es nun im Scheidungs- oder Unterhaltssverfahren oder in erbrechtlichen Auseinandersetzungen (z.B. erbrechtliche Vermögensauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüche etc.), vertreten wir Ihre Interessen nachhaltig und wirtschaftlich effizient. Gerade wenn es um die Bewertung unterschiedlicher Vermögenswerte geht, können Sie auf unser bewertungsrechtliches Wissen vertrauen, das wir durch Einbeziehung externer Sachverständiger vervollständigen, um für eine objektive und sachgerechte Bewertung zu sorgen.

Bei der vertraglichen Gestaltung Ihrer erb- und familienrechtlichen Anliegen können Sie sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im landwirtschaftlichen Sondererb- und Familienrecht, oder auch bei der Hofübergabe auf das Wissen und die Erfahrung unserer Spezialisten vertrauen.

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