08.03.2018: Neues Bau- und Werkvertragsrecht für Handwerksbetriebe

Neues Bau- und Werkvertragsrecht für Handwerksbetriebe – Weißenhorn

Infoveranstaltung

Das neue Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts

Am 01.01.02018 tritt das neue Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungs- und des Bauvertragsrechts in Kraft. Künftig wird das gesetzliche Gewährleistungsrecht um einen Anspruch auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten ergänzt. Es wird erstmals im BGB spezielle Regelungen für das Bauvertragsrecht geben. Diese weichen von der bisherigen Rechtslage nicht unerheblich ab. Auch gibt es Neuregelungen für Verträge, bei denen ein Verbraucher einen Unternehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Gebäudes beauftragt.

Wir informieren Sie in unserer Veranstaltung über die wichtigsten Änderungen, damit Sie Ihren betrieblichen Arbeitsalltag an die Neuerungen anpassen können.

Die Gebühr beträgt 39,00 € für Mitgliedsbetriebe der HWK Schwaben, jede weitere Person eines Betriebes erhält eine Ermäßigung von 10,00 €.

Melden Sie sich bis spätestens 01.03.2018 an. Wir freuen uns auf Sie!

Wann: 08.03.2018 um 15:00 Uhr bis 18.30 Uhr

Wo: Kreishandwerkerschaft Günzburg/Neu-Ulm, Memminger Str. 59, 89264 Weißenhorn

Veranstalter: Handwerkskammer für Schwaben

Referent: Robert Schulze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

2018-02-27T16:28:28+01:00 08.01.2018|