27.04.2017: Gewährleistung und Co. im Kauf- und Werkvertragsrecht (Kempten)

Zielgruppe:
Alle Unternehmen, die Kauf- und Werkverträge mit Unternehmen und/oder Verbrauchern abschließen

Programm:
– Was bedeutet Gewährleistung im Kauf- und bzw. im Werkvertragsrecht?
– Wann liegt ein Mangel im Kauf- bzw. im Werkvertragsrecht vor?
– Gewährleistungsfristen
– Garantien
– Rechte und Pflichten im Rahmen der Gewährleistung
– Tipps zum richtigen Verhalten, wenn der Vertragspartner einen Mangel geltend macht
– Wer hat im Rahmen der Gewährleistung anfallende Ein- und Ausbaukosten zu tragen?
– Abnahme im Werkvertragsrecht
– Gewährleistung und Besonderheiten beim Handelskauf
– Hinweise zur Beschränkung der Gewährleistung
– geplante Neuregelungen des Gesetzgeber

Referent:
Robert Schulze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Wann:
27.04.2017, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wo:
Cometa Allgäu, Heisinger Str. 12, 87437 Kempten

Preis:
95,- Euro inkl. Unterlagen und Tagungsgetränken

Anmeldung und Organisation:
Eva Schönmetzler
Telefon 0821 3162-2017
eva.schoenmetzler@schwaben.ihk.de

 

 

2017-04-11T13:40:51+02:00 02.04.2017|