Infoveranstaltung für Mitglieder der Handwerkskammer für Schwaben
Am 01.01.2018 tritt das neue Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungs- und des Bauvertragsrechts in Kraft. Künftig wird das gesetzliche Gewährleistungsrecht um einen Anspruch auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten ergänzt. Es wird erstmals im BGB spezielle Regelungen für das Bauvertragsrecht geben. Diese weichen von der bisherigen Rechtslage nicht unerheblich ab. Auch gibt es Neuregelungen für Verträge, bei denen ein Verbraucher einen Unternehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Gebäudes beauftragt.
Referent:
Rechtsanwalt Robert Schulze, Fachanwalt für Bau und Architektenrecht
Wann:
07.12.2017 um 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo:
Akademie der HWK Schwaben, Siebentischstr. 52 – 58, 86161 Augsburg
Veranstalter:
Handwerkskammer für Schwaben
Anmeldung:
nur direkt bei der Handwerkskammer für Schwaben, Regina Geißdörfer, Tel. 0821-32591542 oder E-Mail: regina.geissdoerfer@hwk-schwaben.de