07.12.2017: Neues Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrecht

Infoveranstaltung für Mitglieder der Handwerkskammer für Schwaben

Am 01.01.2018 tritt das neue Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungs- und des Bauvertragsrechts in Kraft. Künftig wird das gesetzliche Gewährleistungsrecht um einen Anspruch auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten ergänzt. Es wird erstmals im BGB spezielle Regelungen für das Bauvertragsrecht geben. Diese weichen von der bisherigen Rechtslage nicht unerheblich ab. Auch gibt es Neuregelungen für Verträge, bei denen ein Verbraucher einen Unternehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Gebäudes beauftragt.

Referent:
Rechtsanwalt Robert Schulze, Fachanwalt für Bau und Architektenrecht

Wann:
07.12.2017 um 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Wo:
Akademie der HWK Schwaben, Siebentischstr. 52 – 58, 86161 Augsburg

Veranstalter:
Handwerkskammer für Schwaben

Anmeldung:
nur direkt bei der Handwerkskammer für Schwaben, Regina Geißdörfer, Tel. 0821-32591542 oder E-Mail: regina.geissdoerfer@hwk-schwaben.de

 

 

 

2017-11-09T09:02:02+01:00 09.11.2017|